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   BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 570/83   

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BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 570/83 (https://dejure.org/1985,20101)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1985 - 4 AZR 570/83 (https://dejure.org/1985,20101)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 570/83 (https://dejure.org/1985,20101)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 570/83
    Wie der Senat bereits in seinen diese Tarifnorm betreffenden Urteilen vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/85 - und - 4 AZR 88/84 - ( zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) im Anschluß an seine entsprechende frühere Rechtsprechung im einzelnen ausgeführt hat, ist sie nach den allgemeinen Grundsätzen der Tarifauslegung, d.h. nach dem Tarifwortlaut und dem gleichermaßen berücksichtigungspflichtigen tariflichen Gesamt Zusammenhang (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) dahin auszulegen, daß der Arbeiter grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Beschäftigungsort und auch ohne Rücksicht darauf, ( ob sie im Einzelfalle höher oder niedriger zu entlohnen ist als seine seitherige bzw. ihm bei Aufnahme seines Dienstes zugewiesene Aufgabe, jede ihm übertragene Arbeit zu leisten hat, und zwar aufgrund entsprechender einseitiger Entscheidung des Arbeitgebers im Rahmen des in dieser Weise erweiterten Direktionsrechtes ohne Änderung des Arbeitsvertrages.

    Dabei legt das Landesarbeitsgericht diesen Rechtsbegriff zutreffend und im Sinne der Senatsrephtsprechung aus (vgl. das Urteil des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 zur Veröffentlichung m der Fachpresse vorgesehen).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) im einzelnen ausgeführt hat, besteht zwischen beiden Vorschriften vielmehr keinerlei Bezug.

    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem bei der Beklagten ganz allgemein verwendeten Formular abgeschlossen worden und damit ais "typischer Arbeitsvertrag" anzusehen, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. auch dazu die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 zur Veröffentlichung vorgesehen, und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffei lichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Das ist jedoch für die Annahme einer entsprechenden Konkretisierung des Arbeitsvertrages nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht ausreichend (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit Hinweisen auf die entsprechende frühere Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 570/83
    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem bei der Beklagten ganz allgemein verwendeten Formular abgeschlossen worden und damit ais "typischer Arbeitsvertrag" anzusehen, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. auch dazu die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 zur Veröffentlichung vorgesehen, und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffei lichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Das ist jedoch für die Annahme einer entsprechenden Konkretisierung des Arbeitsvertrages nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht ausreichend (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit Hinweisen auf die entsprechende frühere Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 570/83
    Wie der Senat bereits in seinen diese Tarifnorm betreffenden Urteilen vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/85 - und - 4 AZR 88/84 - ( zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) im Anschluß an seine entsprechende frühere Rechtsprechung im einzelnen ausgeführt hat, ist sie nach den allgemeinen Grundsätzen der Tarifauslegung, d.h. nach dem Tarifwortlaut und dem gleichermaßen berücksichtigungspflichtigen tariflichen Gesamt Zusammenhang (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) dahin auszulegen, daß der Arbeiter grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Beschäftigungsort und auch ohne Rücksicht darauf, ( ob sie im Einzelfalle höher oder niedriger zu entlohnen ist als seine seitherige bzw. ihm bei Aufnahme seines Dienstes zugewiesene Aufgabe, jede ihm übertragene Arbeit zu leisten hat, und zwar aufgrund entsprechender einseitiger Entscheidung des Arbeitgebers im Rahmen des in dieser Weise erweiterten Direktionsrechtes ohne Änderung des Arbeitsvertrages.
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 570/83
    Ein derartiger vertraglicher Anspruch hätte ihm nach den Grundsätzen des allgemeinen bürgerlichen bzw. des Arbeitsvertragsrechts nur im Wege einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung oder im Wege einer Änderungskündigung wieder entzogen werden können (vgl. das Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. loo zu §§ 22, 23 BAT).
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